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WIN, SOZIALE STADT UND LOS

D a s    F ö r d e r p r o g r a m m    W i N

Zukunft gemeinsam gestalten

 

Im Jahre 1998 hat der Bremer Senat für die Stadtgemeinde Bremen die Programme

-Wohnen in Nachbarschaften- (WiN), -Soziale Stadt- und -LOS- (Lokales Kapital für soziale Zwecke) beschlossen. Diese sollen die Wohn- und Lebensqualität der Menschen erhöhen.

Anträge für dieses Programm finden Sie im Download-Bereich unter "Sonstiges".

 

Diese Programme finden auch im Gröpelinger Ortsteil Oslebshausen

(Wohlers Eichen/Pennigbütteler Straße) statt.

 

Durch diese Programme können Projekte gefördert werden, die das Wohnumfeld und das "Wohnen miteinander" erheblich verbessern. Die Teilnahme der Bewohnerinnen und Bewohner an den Planungen ist dabei sehr wichtig; sehr wichtig deshalb, weil Sie als Bewohnerinnen und Bewohner natürlich wissen, welche Probleme in Ihrem Wohngebiet vorhanden sind.

 

Die Entscheidungen, welche Projekte gefördert werden, finden in den sogenannten "WiN-Foren" ganz in Ihrer Nähe statt.

 

Die Termine der "WiN-Foren" werden frühzeitig unter "Aktuelles" bekanntgegeben.

 

Da Sie als Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit haben,

über Projekte und Gelder mitzuentscheiden,

ist Ihre Stimme im "WiN-Forum" sehr wichtig.

 

Ihre WiN-Quartiersmanagerin heißt Renate Dwerlkotte und steht Ihnen bei

Fragen unter der Telefonnummer 0421-361 14556 oder unter "renate.dwerlkotte@afsd.bremen.de"

  jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Nachbarschaftsbörse im Eingang "Wohlers Eichen 53" (Dachboden)

hilft Ihnen gerne weiter.

Landesprogramm LOS-Bremen II

 

> gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" der Förderperiode 2007 - 2013 <

 

Das Landesprogramm "LOS-Bremen" wurde bereits in der vergangenen ESF-Förderperiode von 2004 - 2007 durchgeführt. Das Vorläuferprogramm hat sich vor dem Hintergrund eines vom Bund aufgelegten Programmes Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) entwickelt. Bei der Entwicklung des Landesprogramms wurde auf eine hohe Übereinstimmung von Förderzielen und Grundsätzen geachtet, um im Land Bremen keine abweichenden Förderkulissen im Zusammenhang mit "LOS" zu installieren. Analog zum Bundesprogramm "LOS" wurde eine Förderung von Menschen in "Soziale-Stadt"-Gebieten vorgenommen.

 

Im Verlauf der Umsetzung des Landesprogramms "LOS-Bremen" haben sich Bedarfe außerhalb der festgelegten "Soziale-Stadt"-Gebiete gezeigt.

 

Dieser Bedarfslage trägt das neue Landesprogramm "LOS-Bremen II" in der neuen Förderphase Rechnung, indem 3 Förderschienen aufgelegt werden. Die Förderschienen 1 und 2 sind weiterhin sozialräumlich ausgerichtet, die Förderschiene 3 deckt Qualifizierungsbedarfe besonders benachteiligter Zielgruppen ab.

 

 

Zielsetzung und Gegenstand der Förderung

 

1. Übergreifende Zielsetzungen von "LOS-Bremen II" sind die Erhaltung und

    Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und damit die Ermöglichung sozialer

    Teilhabe sowie die Entwicklung lokaler Identität und die Förderung des sozialen

    Zusammenhaltes. Das Programm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" will die

    Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die vom Ausschluss am

    Arbeitsmarkt bedroht oder betroffen sind, erhalten, verbessern oder

    wiederherstellen sowie gleichzeitig lokale, soziale Zusammenhalte und

    Netzwerke fördern. Es wird aus dem Europäischen Sozialfonds des Zieles

    "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" der Förderperiode 2007 -

    2013 gefördert.

 

2. Durch "LOS-Bremen" sollen insbesondere jene erreicht werden, die

    normalerweise nicht an den ESF-Programmen teilhaben und durch sie gefördert

    werden. Gegenstand der Förderung sind deshalb vorrangig Selbsthilfegruppen,

    lokale Initiativen, kleine innovative Vorhaben und die Förderung besonders

    benachteiligter Personen.

 

3. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales fördert aus

    Mitteln des Europäischen Sozialfonds gebietsbezogene Projekte in Gebieten mit

    besonderen Problemlagen (2stufig). In diesen Gebieten ist

    Langzeitarbeitslosigkeit eine der hauptsächlichen Problemlagen. Armut,

    geringere Bildungschancen, hohe Anteile Alleinerziehender, Frauen mit

    besonderen Belastungen, Sprachdefizite von Migranten und Migrantinnen sowie

    deren besonderer Integrationsbedarf kennzeichnen diese Gebiete.

    Darüberhinaus erfolgt eine Förderung spezifischer Zielgruppen, die nicht

    gebietsbezogen vorfindbar sind.

 

 

Antragsberechtigt sind insbesondere:

 

Lokale Initiativen 

In Gründung befindliche Einrichtungen, Betriebe, Genossenschaften und 

   Selbsthilfegruppen 

Freiwilligenorganisationen

Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände

Jugendverbände, Jugendclubs etc.

Frauenverbände, Fraueneinrichtungen etc.

Migranten/innenorganisationen

 

 

Folgende Zielgruppen kommen u. a. in Betracht (personenbezogene Zielgruppen)


Jugendliche ohne Schulabschluss (bzw. mit entsprechender Gefährdung)

Behinderte Menschen

Migranten/innen, Aussiedler/innen

Ältere Arbeitnehmer/innen

Alleinerziehende

Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger/innen, sofern sie von einschlägigen

   Programmen des SGB II und des Landes Bremen nicht erfasst werden.

 

 

Befristung

 

Die Fördergrundsätze einschließlich der Förderkonditionen gelten ab dem

01.05.2008 und sind befristed bis zum 13.12.2014.

 

Quelle: www.esf-bremen.de

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